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Die lokale Dimension der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Die Fördermittel werden aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt.
2009 bis 2011:
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Ausrichtung auf Jugendliche, junge Menschen und Frauen |
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Verbesserung ihrer beruflichen Integration |
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gerichtet an alle Personen bzw. Akteure, die auf eine verbesserte berufliche Integration der Adressat(inn)en hinwirken |
Grundsatz:
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Förderung mit direkter Beteiligung der Zielgruppen |
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Förderung von Projekten, die in ihrer Wirkung auf die Integration benachteiligter junger Menschen oder Frauen am beruflichen (Wieder-)Einstieg abzielen |
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Ziele:
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erfolgreiche soziale, berufliche oder schulische Integration von benachteiligten jungen Menschen |
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erfolgreiche berufliche Integration von Frauen mit Problemen beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben |
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Förderung von Teilhabe und CHancengleichheit und Bildung der Zielgruppen durch eigene Aktivierung sowie die Aktivierung zivilgesellschaftliche Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure |
Zielgruppen:
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Jugendliche und junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund |
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Frauen mit und ohne Migrationshintergrund |
Förderung:
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max. 10.000,00 € pro Maßnahme |
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Personalausgaben |
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Sachausgaben (einzeln bis 150,00 € netto) |
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Das Programm STÄRKEN vor Ort übernimmt das erfolgreiche Instrument des Einsatzes von lokalem Kapital für soziale Zwecke aus dem Vorgängerprogramm und wird zugleich stärker als bisher auf jugend- und gleichstellungspolitische Ziele ausgerichtet.
Das Programm verfolgt einen niedrigschwelligen Ansatz und will diejenigen ansprechen, die durch die Regelförderung oder andere adressatenspezifische Angebote nur schwer erreichbar sind. Um eine bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen und Frauen zu erzielen, sollen bestehende Förderangebote, z.B. Länder- und Bundesprogramme, insbesondere auch kommunale Angebote ergänzt und mit der Umsetzung des Programms verknüpft werden.
Die Programmumsetzung erfolgt dezentral in den ausgewählten Fördergebieten durch lokale Koordinierungsstellen und das lokale bzw. regionale Netzwerk. Die Mikroprojekte werden vor Ort durch einen Begleitausschuss ausgewählt, in dem sich alle relevanten Akteure sowie die Bewohnerinnen und Bewohner und die Adressaten des Programms engagieren sollen. Grundlage der Förderentscheidung ist der Lokale Aktionsplan, den alle Beteiligten zur Förderung der Adressaten erarbeiten und umsetzen.
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